Möchten Sie ein stillgelegtes KFZ z.B. ein Auto, Motorrad oder Wohnmobil verkaufen, dann fällt Ihnen bei der Nutzung des ADAC Kaufvertrages bestimmt der Punkt "Stilllegungsbescheinigung" auf.
Wenn Sie diese nun auch nicht in Ihren Unterlagen zu dem KFZ finden, brauchen Sie sich keine Sorge mehr zu machen, denn eine solche Stilllegungsbescheinigung in schriftlicher Form gibt es quasi nicht mehr.
Um nachzuweisen, dass Ihr KFZ stillgelegt ist, genügt der Kraftfahrzeugschein ( Zulassungsbescheinigung Teil 1). Dieser muss von der Zulassungstelle bei der Abmeldung bzw. Stillegung des Fahrzeugs entwertet worden sein.
Dies können Sie an einem Stempel erkennen, welcher meist auf der HU Seite eingetragen wird. Dieser Stempel mit "Außerbetriebsetzung" und dem dazugehörigen Datum ist der Nachweis, dass Sie das Fahrzeug ordnungsgemäß stillgelegt haben.
Sollte Sie nun also die Frage nach einer Stilllegungsbescheinigung aufkommen, dann können Sie auf den Stempel im Fahrzeugschein hinweisen.